Grundschule Scheeßeler Kehre



Wir sind eine inklusive Schule

Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 wird gemäß § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes der Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Danach haben Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. "Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist."

Beratung

Der erste Kontakt zwischen Schule einerseits und Eltern und Kind andererseits entsteht bei der Untersuchung der 4,5-Jährigen. Alle Kinder sind in der Schule vorzustellen. Unter Einbeziehung der Kita, die das Kind besucht, werden die Kompetenzen des Kindes eingeschätzt und ggf. Fördermaßnahmen vereinbart. In der Schule Scheeßeler Kehre wird diese Untersuchung von der Schulleiterin durchgeführt. Bei Entwicklungsverzögerungen wird die Schulärztin hinzugezogen. Ein Jahr später, vor der Einschulung, wird die Entwicklung des Kindes noch einmal genau betrachtet. Stärken und Schwächen werden dokumentiert. Wenn ein bestimmter sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, können weitere Untersuchungen durch das ReBBZ-Harburg oder durch unsere Sonderpädagogin sinnvoll sein. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen "Lernen", "Sprache", emotionale und soziale Entwicklung", "geistige Entwicklung", "körperliche und motorische Entwicklung", "Hören" und "Sehen" bestehen. 

Es kann sein, dass sich erst im Laufe der Grundschulzeit herausstellt, dass ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Insbesondere Förderbedarf im Bereich "Lernen" wird oft erst später deutlich. Auf der Grundlage einer genauen Diagnose wird dann zieldifferentes Arbeiten vereinbart.

Beratungsangebote in unserer Schule:

Beratungslehrerin     Frau Plewe
Sonderpädagogin     Frau Kubiak
Sprachlernberaterin     Frau George
Beraterin bei besonderen
Begabungen und Hochbegabung

    Frau Mojen


Wenn Sie eine besondere Beratung wünschen, wenden Sie sich gern an die Klassenlehrerin Ihres Kindes oder an unser Schulbüro. Die gewünschte Person meldet sich dann bei Ihnen, so dass Sie einen Termin vereinbaren können.

Förderung

Damit ein Kind sich altersgemäß entwickeln und erfolgreich lernen kann, ist frühzeitige Förderung wichtig. Förderbedarf kann sichtbar werden in den schulischen Eingangsuntersuchungen der 4,5-Jährigen und der Schulanfänger sowie im Klassenunterricht. Dabei steht das genaue Beobachten der Kinder im Vordergrund. Diagnostische Verfahren können helfen, den genauen Förderbedarf zu ermitteln. Regelhaft werden mit allen Schülerinnen und Schülern von den Klassen- und Fachlehrern diagnostische Tests im Lesen, Schreiben und Rechnen durchgeführt. Sie können durch spezielle Tests, die unsere Beratungslehrerin oder unser Sonderpädagoge durchführen, ergänzt werden. Regelmäßige Förderkonferenzen und Fallkonferenzen stärken die Kommunikation im Kollegium und nutzen die verschiedenen Kompetenzen. Bei Bedarf können die Schulärztin, das regionale Bildungs- und Beratungszentrum oder Fachärzte hinzugezogen werden.

Bei den Lernentwicklungsgesprächen sprechen die Lehrer mit den Kindern unter Mitwirkung der Eltern Lernvereinbarungen ab. Diese können sich auf das Lernen in der Klasse und zu Hause beziehen. Bei sonderpädagogischem Förderbedarf werden Förderpläne erstellt, in denen die angestrebten Ziele und die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben werden.

Die Förderung eines Kindes kann innerhalb des Klassenverbandes, in Kleingruppen während des Vormittags oder in Kleingruppen im Anschluss an den Unterricht erfolgen. Neben den Klassen- und Fachlehrern können weitere Kolleginnen, die Sprachlernkoordinatorin, die Beratungslehrerin, die Erzieherin, der Sonderpädagoge oder Honorarkräfte einbezogen werden.

Die Schule bekommt für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen "Lernen", "Sprache" und "emotionale und soziale Entwicklung" eine pauschalisierte Zuweisung an Sonderpädagogen- und Erzieherstunden. Für Kinder mit den übrigen oben genannten sonderpädagogischen Förderbedarfen gibt es eine personenbezogene Zuweisung. Zurzeit beschäftigen wir aus diesen Zuweisungen eine Sonderpädagogin und eine Erzieherin. Sie gehören dauerhaft zu unserem Kollegium. Aufgabe der Schule ist es, die zugewiesenen Ressourcen ergänzend zu den übrigen Lehrerstunden so einzusetzen, dass jedes Kind in seiner Entwicklung möglichst erfolgreich gefördert wird. Dass die Heterogenität unserer Schülerschaft groß ist, ist uns bewusst. Wir nutzen sie im Unterricht, indem wir den Kindern auch Gelegenheit geben, voneinander zu lernen.

Grundschule Scheeßeler Kehre
Scheeßeler Kehre 2
21079 Hamburg


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