Grundschule Scheeßeler Kehre



Der Elternrat

Mitmachen im Elternrat

Wer kann sich in den Elternrat wählen lassen?

In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden. Wählen dürfen jedoch nur die 2 KlassenelternvertreterInnen oder im Verhinderungsfall - die für sie gewählte Ersatzperson. Es sind jährlich mehrere Elternratsmitglieder für 3 Jahre neu bzw. wieder zu wählen, sowie 2 Ersatzmitglieder für 1 Jahr.

Elternrat? Ist das auch etwas für mich?

Was passiert da eigentlich auf den Treffen?

Es tagt der Elternrat. Es treffen sich die 9 Vollmitglieder und die 2 Ersatzmitglieder, als Gäste gesellen sich immer einige ElternvertreterInnen oder "nur" Eltern hinzu. Die Schulleitung ist durch Frau Kedenburg und/oder Frau Mojen vertreten. Diese Sitzungen sind schulöffentlich - also kann jeder mal vorbei schauen.

Zwischen den Elternratstreffen gibt auch noch zusätzlichen Sitzungen für Mitglieder mit "Zusatzamt": Schulkonferenz und Kreiselternrat und schließlich die unverzichtbaren "stillen" Mitglieder, die die Protokollführung während der Sitzungen übernehmen. Aber es ist wie in der eigenen Schulzeit mit den "Lieblingsfächern", der eine mag lieber "Mathe" der andere mag lieber "Musik", unterschiedliche "Fächer" aber alle letztlich wichtig.

Neugierig geworden?

Dann schauen Sie doch mal bei der nächsten Elternvollversammlung vorbei!

Denn wie in jedem Jahr werden im nächsten Schuljahr eine Anzahl von Mitgliedern ausscheiden, entweder weil ihre Kinder die Schule verlassen oder die Arbeit keine Zeit mehr übrig lässt. Diese gilt es aufzufüllen und da setzen wir auf Sie! Eltern die bereit sind die erfolgreiche Arbeit des Elternrates fortzuführen. Machen Sie sich doch schon mal Gedanken, wo Ihr persönlicher Schwerpunkt liegen könnte. Oder schlagen Sie andere Eltern vor, die in Ihren Augen geeignet erscheinen, aber dies selbst noch nicht wissen.

Nutzen Sie die Möglichkeit den Schulalltag Ihres Kindes aktiv mit zu gestalten!

 

Der Elternrat (ER) - Funktionserläuterungen

Vorsitzende/r

Leitet die ER-Sitzung sowie alle weiteren auf Veranlassung des ER durchgeführten Sitzungen (u.a. jährliche Vollversammlungen der Eltern und Elternvertreter). Erstellt die hierfür notwendigen Einladungen/Tagesordnung/Termine. Kontaktperson für die Schulleitung, Lehrerkollegium und anderen Schulinstanzen. (Wahl für 1 Jahr)

Stellvertretervorsitzende/r

Unterstützt den/die ER-Vorsitzende/r bei deren Aufgaben. Nimmt bei Verhinderung des(r) ER-Vorsitzende/r dessen Aufgaben verantwortlich wahr. ER-Vorsitzende/r und Stellvertreter/In bearbeiten in enger Abstimmung und gemeinsam an der Leitungsführung. (Wahl für 1 Jahr)

Schriftführer/ln

Protokolliert die Sitzungen der Elternrats. (Wahl für 1 Jahr) Erstellt das Protokoll und stellt es dem/der ER-Vorsitzende/r zwecks Versendung an ER-Mitglieder zur Verfügung. Parallel wird der Versand des Protokolls über das Schulbüro an die Klassenelternvertreter veranlasst. Das Protokoll wird in der nächsten Sitzung vom ER abgenommen.

Vertreter/Innen im Kreiselternrat

Nehmen an den monatlichen Kreiselternrats-Sitzungen teil und vertreten die Interessen der Schule. Berichten dem ER über Ergebnisse etc. des Kreiselternrates. Können der/die Vertreter/innen die Aufgabe vorübergehend nicht wahrnehmen, übernimmt der/die Stellvertreter/In die Aufgaben. (Wahl für 1 Jahr)

Vertreter/Innen in der Schulkonferenz

Die ER-Mitglieder (3 Vollmitglieder) nehmen die Interessen der Eltern anlässlich der Schulkonferenzen (in der Regel 3x im Schuljahr) gemäß Schulgesetz wahr. Der/die Vertreter/In (3 Mitglieder) können ebenfalls teilnehmen und übernehmen bei Verhinderung der "Voll-Mitglieder" deren Stimmrecht. (Wahl für 2 Jahre)

 

Weitere Informationen finden Sie im Elternratgeber "Wir reden mit" der Schulbehörde und im "Hamburgischen Schulgesetz". Beides finden Sie auf der Homepage der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).

 

Diese Seite wird vom Elternrat betreut und es wird hier die Meinung des Elternrates wiedergegeben.

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